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- Vollmacht zur Einsichtnahme in relevante behördliche Unterlagen
 - Grundrisse, Ansichten, Schnitte
 - Wohnflächenberechnung
 - Baubeschreibung
 - aktueller Grundbuchauszug
 - Lageplan
 - Baugenehmigung bzw. Bauvoranfrage
 - Urkunden von im Grundbuch eingetragenen Rechten und Lasten
 - Mietverträge
 - Erbbauvertrag
 - alter Kaufvertrag
 - Teilungserklärung bei Wohnungseigentümergemeinschaften
 - Protokolle der Eigentümerversammlungen
 - Wohngeldabrechnungen / aktueller Wirtschaftsplan
 - nicht vorhandene oder weitere Unterlagen besorgt der Sachverständige
  
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